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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12   

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https://dejure.org/2014,101329
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12 (https://dejure.org/2014,101329)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2014 - L 12 VE 10/12 (https://dejure.org/2014,101329)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - L 12 VE 10/12 (https://dejure.org/2014,101329)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Während das schädigende Ereignis (= erstes Glied der versorgungsrechtlichen Kausalkette), die gesundheitliche Schädigung (= zweites Glied der versorgungsrechtlichen Kausalkette) und die anzuerkennende Gesundheitsstörung (= drittes Glied der versorgungsrechtlichen Kausalkette) jeweils mindestens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (= Nachweis) feststehen müssen (BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R, juris), genügt für die ursächliche Verknüpfung zwischen der gesundheitlichen Schädigung und der Gesundheitsstörung (= zweites und drittes Glied der versorgungsrechtlichen Kausalkette) gemäß § 1 Abs. 3 BVG die bloße Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Im Einzelnen bedarf es dazu der wertenden Abwägung der in Betracht kommenden Bedingungen (BSG, Urt. v. 12.6.2001 - B 9 V 5/00 R, juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Berlin, 20.05.2005 - 28 V 14.04

    Kinder, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Ghanaer, allgemeine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Wegen des vollständigen Sachverhalts und des umfassenden Vortrags der Beteiligten wird auf die Prozessakten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie auf die beigezogenen Akten zu den Verfahren S 28 V 14/04, S 2 U 138/08 und S 19 SB 23/10 des Sozialgerichts Bremen Bezug genommen.
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 5 U 138/08

    Bildung der vollen Überzeugung eines Gerichts hinsichtlich der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Das SG hat Berichte des Q. eingeholt (vom 2.11.2005, 28.12.2005, 5.1.2006), die den Kläger betreffenden Akten der Unfallkasse des Bundes, Unterlagen des Arztes S. sowie Unterlagen aus dem Verfahren S 5 U 138/08, insbesondere das Gutachten des Dr. U. vom 30.6.2009 beigezogen.
  • LSG Bayern, 13.03.2002 - L 16 LW 55/98

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente; Außergerichtliches Vergleichsangebot;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Es hat zur Begründung ausgeführt, die Beklagte sei an den materiell-rechtlichen Inhalt ihres nicht widerrufenen Vergleichsangebotes gebunden (Verweis auf LSG Bayern, Beschl. v. 16.11.2004 - L 18 SG 70/99 - und Urt. v. 13.3.2002 - L 16 LW 55/98).
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 21/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Unter den Begriff der unmittelbaren Kriegseinwirkungen fällt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) BVG u.a. auch die Einwirkung von Kampfmitteln, wobei Kampfmittel u.a. etwa auch Minen oder Bomben sein können (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.6.1999 - L 4 V 66/98, juris; BSG, Urt. v. 11.6.1975 - 2/8 RU 31/73, juris), daneben fallen hierunter aber gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 e) BVG auch die nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge, die einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen haben, wobei hierunter u.a. auch zurückgelassene Handgranaten fallen können (BSG, Urt. v. 11.4.1985 - 4b/9a RV 21/84, juris Rn. 15).
  • BSG, 11.06.1975 - 8 RU 31/73
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Unter den Begriff der unmittelbaren Kriegseinwirkungen fällt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) BVG u.a. auch die Einwirkung von Kampfmitteln, wobei Kampfmittel u.a. etwa auch Minen oder Bomben sein können (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.6.1999 - L 4 V 66/98, juris; BSG, Urt. v. 11.6.1975 - 2/8 RU 31/73, juris), daneben fallen hierunter aber gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 e) BVG auch die nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge, die einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen haben, wobei hierunter u.a. auch zurückgelassene Handgranaten fallen können (BSG, Urt. v. 11.4.1985 - 4b/9a RV 21/84, juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.1999 - L 4 V 66/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 12 VE 10/12
    Unter den Begriff der unmittelbaren Kriegseinwirkungen fällt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) BVG u.a. auch die Einwirkung von Kampfmitteln, wobei Kampfmittel u.a. etwa auch Minen oder Bomben sein können (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 9.6.1999 - L 4 V 66/98, juris; BSG, Urt. v. 11.6.1975 - 2/8 RU 31/73, juris), daneben fallen hierunter aber gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 e) BVG auch die nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge, die einen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen haben, wobei hierunter u.a. auch zurückgelassene Handgranaten fallen können (BSG, Urt. v. 11.4.1985 - 4b/9a RV 21/84, juris Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 37/18
    Sowohl aus dem Gutachten von Dr. K. /L. als auch dem von Dr. N. im versorgungsrechtlichen Klageverfahren S 19 V 2/06 erstatteten Gutachten vom 5. Mai 2010 mit im Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 12 VE 10/12) erstatteten ergänzenden Stellungnahmen vom 17. Dezember 2012, 17. September 2013 und 2. Juni 2014 sowie dem im Verfahren S 2 U 138/08 eingeholten Gutachten des Dr. O. vom 30. Juni 2009 habe sich ergeben, dass die von dem Kläger geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht mit der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit wesentliche mittelbare Folgen des Arbeitsunfalls vom 6. Dezember 1946 seien.

    Dem Senat haben außer der Prozessakte die den Kläger betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die Verfahrensakten S 28 V 14/04 und S 19 V 2/06 (L 12 VE 10/12) des SG Bremen bzw. LSG Niedersachsen-Bremen vorgelegen.

    Insofern kann sich der erkennende Senat auch auf die zutreffenden Ausführungen des 12. Senats in seinem Urteil vom 18. Dezember 2014 - Az.: L 12 VE 10/12, Seite 12 bis 15 - stützen, der seine Entscheidung maßgeblich auf die auch vor dem erkennenden Senat als plausibel und nachvollziehbar erachteten Darlegungen des Dr. N. in seinem am 6. Mai 2010 im versorgungsrechtlichen Rechtsstreit beim SG Bremen erstatteten Sachverständigengutachten sowie auf die im damaligen Berufungsverfahren erstatteten ergänzenden Stellungnahmen vom 17. Dezember 2012, 17. September 2013 und 2. Juni 2014 gegründet hat.

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